08.06.24 | Teilzeit, Vollzeit | Ottensheim | OÖ Hilfswerk VöcklabruckHelferInnenlehrgang von Vorteil - Freude am Umgang mit Kindern - Flexibilität - Teamfähigkeit - Verlässlichkeit Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b
Später ansehen08.06.24 | Teilzeit, Vollzeit | Ottensheim | OÖ Hilfswerk VöcklabruckUnd eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden. Unser Angebot - offenes und vertrauensvolles Betriebsklima mit einer persönlichen Ansprechperson - jährliches Fort- und Weiterbildungsangebot
Später ansehen08.06.24 | Teilzeit, Vollzeit | Ottensheim | jobs.sozialplattform.atEiner Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden. Verdienst - Brutto ab
Später ansehen08.06.24 | Teilzeit, Vollzeit | Ottensheim | jobs.sozialplattform.atIm Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden. Verdienst
Später ansehen08.06.24 | Teilzeit, Vollzeit | Ottensheim | jobs.sozialplattform.atEiner Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden. Verdienst - Brutto ab
Später ansehen01.06.24 | Teilzeit, Vollzeit | Ottensheim | jobs.sozialplattform.atIm Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden. Verdienst
Später ansehen01.06.24 | Teilzeit, Vollzeit | Ottensheim | jobs.sozialplattform.atAm Umgang mit Kindern - Flexibilität - Teamfähigkeit - Verlässlichkeit Im Falle einer Zusage ist vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln
Später ansehen01.06.24 | Teilzeit, Vollzeit | Ottensheim | jobs.sozialplattform.atStrafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden. Verdienst - Brutto ab 2.970,00 € pro Monat - Mindestentgelt brutto EUR 2.970,00 pro Monat auf Basis
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01.06.24 | Teilzeit, Vollzeit | Ottensheim | jobs.sozialplattform.atIst vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden. Verdienst - Brutto ab 2.351,10 € pro Monat
Später ansehen31.05.24 | Vollzeit, Teilzeit | Ottensheim | Hilfswerk - Familien- und SozialzentrumIst vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (§ 10, Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) zu übermitteln. Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden. Unser Angebot - offenes
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